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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Glaserei Funke (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.
Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Die Leistungen umfassen insbesondere die Lieferung, den Austausch und die Montage von Glasprodukten, Reparaturverglasungen, Isoliergläsern, Spiegeln, Duschverglasungen, Glastrennwänden, Glastüren, Geländern sowie vergleichbaren Glasarbeiten.
Für den jeweiligen Auftrag sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen maßgeblich. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote der Glaserei Funke sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder sich aus den Umständen eindeutig etwas anderes ergibt.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer einen Auftrag ausdrücklich bestätigt, ein Angebot des Auftraggebers annimmt oder mit dessen Zustimmung mit der Ausführung beginnt.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsschluss vereinbart werden, können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises und der Ausführungszeit führen. Solche Änderungen werden nach Möglichkeit vor ihrer Ausführung abgestimmt.
3. Preise und zusätzliche Leistungen
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Angeboten an Unternehmer wird die Umsatzsteuer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen, insbesondere zusätzliche Montagearbeiten, erforderliche Anpassungen, nicht vorhersehbare Erschwernisse oder nachträglich beauftragte Arbeiten, werden gesondert berechnet, sofern sie vorab vereinbart wurden oder ihre Vergütung gesetzlich geschuldet ist.
Stellt sich vor Ort heraus, dass die Arbeiten aufgrund nicht erkennbarer baulicher Gegebenheiten oder anderer Umstände wesentlich vom geplanten Umfang abweichen, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Möglichkeit vor der Fortsetzung über die notwendigen Änderungen und mögliche Mehrkosten.
4. Anzahlung und Zahlungsbedingungen
Bei größeren Aufträgen oder bei individuell angefertigten beziehungsweise speziell bestellten Gläsern kann eine angemessene Anzahlung vereinbart werden. Höhe und Fälligkeit werden vor Vertragsschluss im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgehalten.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Restzahlung nach Fertigstellung und Rechnungsstellung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig.
Bei reinen Lieferaufträgen ohne Montage ist die Zahlung entsprechend den vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
5. Liefer- und Ausführungszeiten
Angegebene Liefer- und Ausführungszeiten beruhen auf den zum Zeitpunkt der Planung verfügbaren Informationen. Verbindliche Termine gelten nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen, die beispielsweise durch Lieferengpässe, verspätete Zulieferungen, unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände entstehen, werden dem Auftraggeber nach Kenntnis mitgeteilt. Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
Voraussetzung für die Montage ist, dass der Arbeitsbereich zugänglich und für die vereinbarten Arbeiten geeignet ist. Notwendige Vorleistungen anderer Gewerke müssen rechtzeitig abgeschlossen sein.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vereinbarten Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin zugänglich sind und die Montage unter den vorgesehenen Bedingungen durchgeführt werden kann.
Er informiert den Auftragnehmer über bekannte Besonderheiten, die für die Arbeiten relevant sind, insbesondere verdeckte Leitungen, empfindliche Oberflächen, besondere bauliche Gegebenheiten oder erkennbare Schäden im Arbeitsbereich.
Soweit erforderlich, sind Möbel, Gegenstände und sonstige Hindernisse vor Beginn der Arbeiten zu entfernen oder zu sichern. Zusätzliche Arbeiten, die wegen fehlender Zugänglichkeit oder nicht mitgeteilter Umstände erforderlich werden, werden vor ihrer Ausführung abgestimmt und gegebenenfalls gesondert berechnet.
7. Besonderheiten bei Glas und Spiegeln
Glas ist ein industriell hergestellter Werkstoff, dessen optische Eigenschaften je nach Glasart, Herstellungsverfahren, Beschichtung und Einbausituation variieren können.
Bei bestimmten Glasarten können beispielsweise geringe optische Verzerrungen, Reflexionen, Farbabweichungen oder herstellungsbedingte Erscheinungen auftreten. Die Beurteilung, ob eine Erscheinung einen Mangel darstellt, richtet sich nach der vereinbarten Beschaffenheit, den einschlägigen technischen Anforderungen und den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Spiegeln, beschichteten Gläsern und anderen empfindlichen Oberflächen sind die vom Hersteller vorgesehenen Reinigungs- und Pflegehinweise zu beachten. Ungeeignete Reinigungsmittel oder mechanische Einwirkungen können Schäden verursachen.
Sicherheitsanforderungen, die für den jeweiligen Einbauort und Verwendungszweck gelten, sind bei der Auswahl und Montage zu berücksichtigen.
8. Reparaturen und vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien
Bei Reparaturaufträgen beschränkt sich die Leistung auf den vereinbarten Umfang. Werden im Zuge der Arbeiten weitere Schäden oder zusätzliche erforderliche Maßnahmen festgestellt, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber, soweit dies möglich und zumutbar ist, bevor zusätzliche Arbeiten ausgeführt werden.
Stellt der Auftraggeber Glas, Beschläge oder sonstige Materialien selbst bereit, vereinbaren die Parteien, welche Prüfungen und Arbeiten der Auftragnehmer übernimmt. Erkennbare Ungeeignetheiten oder Beschädigungen des bereitgestellten Materials werden nach Möglichkeit vor der Verarbeitung mitgeteilt.
Für Mängel, die nachweislich ausschließlich auf ungeeignetes oder mangelhaftes, vom Auftraggeber bereitgestelltes Material zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im gesetzlichen Umfang nicht, soweit er den betreffenden Umstand nicht zu vertreten hat. Gesetzliche Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.
9. Montage, Abnahme und Fertigstellung
Nach Abschluss von Montage- oder Werkleistungen kann der Auftraggeber gemeinsam mit dem Auftragnehmer die ausgeführten Arbeiten überprüfen.
Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, erfolgt sie nach den gesetzlichen Bestimmungen. Erkennbare Mängel können dabei dokumentiert werden. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden, soweit das Gesetz dies bestimmt.
Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme und zu ihren Rechtsfolgen bleiben unberührt. Insbesondere gelten etwaige gesetzliche Voraussetzungen für eine Abnahmefiktion gegenüber Verbrauchern einschließlich der vorgeschriebenen Hinweise.
10. Mängelrechte und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Bei Vorliegen eines Mangels erhält der Auftragnehmer grundsätzlich die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Nacherfüllung. Weitere Rechte des Auftraggebers, insbesondere Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz, richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Für Unternehmer gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit diese auf das jeweilige Vertragsverhältnis anwendbar sind.
Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich und gesondert vereinbart oder vom Hersteller zugesagt wurde. Gesetzliche Ansprüche werden durch eine solche Garantie nicht eingeschränkt.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt uneingeschränkt im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang bestehen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorgaben und ist, soweit zulässig, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
12. Stornierung und Beendigung des Auftrags
Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss eine Stornierung oder Vertragsbeendigung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die individuell getroffenen Vereinbarungen.
Bereits erbrachte Leistungen und entstandene, rechtlich erstattungsfähige Aufwendungen können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften abzurechnen sein. Bei Werkverträgen bleiben insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung durch den Besteller unberührt.
Ein pauschaler Stornobetrag wird nur berechnet, wenn hierfür eine wirksame Vereinbarung besteht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit gesetzlich erforderlich.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei bestimmten außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Ob ein solches Recht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des jeweiligen Vertragsschlusses.
Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht gelten. Ob diese Ausnahme im Einzelfall greift, ist anhand des konkreten Auftrags zu beurteilen.
Ein Widerrufsrecht entfällt nicht allein deshalb, weil Glas oder andere Materialien speziell bestellt werden. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und gegebenenfalls eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular.
Soll mit einer Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf einer Widerrufsfrist begonnen werden, werden die gesetzlich erforderlichen Zustimmungen und Belehrungen gesondert eingeholt.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen, zur Angebotserstellung, zur Vertragsdurchführung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Ein abweichender Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Glaserei Funke
86830 Schwabmünchen
Mindelheimerstraße 28
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